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Energiekontor AG beschließt Aktienrückkauf

Ad-hoc-Mitteilung vom 3.4.2019

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

 

Bremen, den 3. April 2019. Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 23. April 2019 bis zum 19. Mai 2020 bis zu 300.000 Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 9.000.000 begrenzt ist. Gleichzeitig soll das bisherige Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zum 18. April 2019 beendet werden.

Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG.

Es ist beabsichtigt, die Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.