Bremen, den 6. Juli 2020. Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem 7. Juli 2020 bis längstens zum 30. Juni 2021 bis zu 300.000 Aktien zu erwerben, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 9.000.000 begrenzt ist.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG.
Es ist beabsichtigt, die erworbenen Aktien zu allen rechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.