Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Bremen, den 19. Mai 2023 - Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft einen erneuten Aktienrückkauf beschlossen. Im Einzelnen sind dazu folgende Beschlüsse gefasst worden:
- Der auf Basis der Vorstands- und Aufsichtsrats-Beschlüsse vom 20. Mai 2022 ausgeführte und bisher nur ausgesetzte Aktienrückkauf, der am 13. Juni 2022 begonnen und am 20. April 2023 unterbrochen wurde, wird nicht wieder aufgenommen und ist damit beendet.
- Die Gesellschaft erwirbt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 im Zeitraum vom 19. Mai 2023 bis längstens zum 30. Juni 2024 bis zu 80.000 eigene Aktien, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 9.000.000 begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse.
- Der Rückkauf soll von der Quirin Privatbank AG nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass die Quirin Privatbank AG die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
- Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
- Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
- Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.