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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Mitteilung vom 21.05.2021

Bremen, den 21. Mai 2021. Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen erneuten Aktienrückkauf beschlossen. Im Einzelnen sind dazu folgende Beschlüsse gefasst worden:

  1. Der auf Basis der Vorstands- und Aufsichtsrats-Beschlüsse vom 6. Juli 2020 ausgeführte und bisher nur ausgesetzte Aktienrückkauf, der am 7. Juli 2020 begonnen und am 5. Mai 2021 unterbrochen wurde, wird nicht wieder aufgenommen und ist damit beendet.
  2. Die Gesellschaft erwirbt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 im Zeitraum vom 25. Mai 2021 bis längstens zum 30. Juni 2022 bis zu 150.000 eigene Aktien, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von maximal EUR 9.000.000 begrenzt ist. Der Aktienerwerb erfolgt über die Börse.
  3. Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt werden. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Energiekontor AG.
  4. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
  5. Die erworbenen Aktien sollen zu allen rechtlich zulässigen Zwecken verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Bereich Investor Relations bekannt gegeben.