Der Gesetzentwurf für den Kohleausstieg steht. Bis spätestens 2038 sollen die letzten deutschen Meiler vom Netz gehen. Für die Energiewende bedeutet das: Es müssen nun rasch die Weichen für einen forcierten Ausbau erneuerbarer Energien gestellt werden. Mehr Anreize für neue Anlagen, aber auch Perspektiven für Altanlagen sind dafür nötig.
Kein Zweifel, für die deutsche Energiewende ist das Ende der Kohleverstromung ein wichtiges Signal: Es schafft mehr Planbarkeit für ein System, in dem zunächst flexible Gaskraftwerke, dann aber auch immer mehr Speicher den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien flankieren werden. Dem standen die schwerfälligen Kohlekraftwerke bisher oft im Weg. Mitte des Jahres soll das Gesetz verabschiedet werden. Dem darin enthaltenen Stilllegungsplan zufolge gehen die ersten Kohleblöcke bereits bis Ende 2022 vom Netz.
»Das Gesetzespaket kann in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden«, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. »Deutschland stellt damit innerhalb weniger Jahre einen zentralen Teil seiner Energieversorgung auf neue Füße – modern, klimafreundlich und zukunftsfest.« Rund ein Viertel der gesamten deutschenCO2-Emissionen würden durch den Kohleausstieg nach und nach eingespart, ergänzt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. »Jetzt muss der nächste Schritt folgen, nämlich der beherzte weitere Ausbau von Wind- und Sonnenenergie.«
Das sieht auch Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena), so. Angesichts des aktuellen Einbruchs beim Zubau neuer Ökostromanlagen und des voraussichtlich steigenden Strombedarfs durch neue Anwendungen in Verkehr, Industrie und Gebäuden fordert er die Politik nachdrücklich zum Handeln auf: »Es geht darum, genügend Flächen für alle erneuerbaren Energien bereitzustellen und diese effizient zu nutzen, langwierige Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hinderliche Umweltregeln anzupassen, die Integration ins Energiesystem mit einem leistungsfähigen Stromnetz zu gewährleisten und attraktive Geschäftsmodelle zu ermöglichen, inklusive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.«
Auch für den Weiterbetrieb oder das Ersetzen vonAltanlagen, die ab 2021 ihren Vergütungsanspruch verlieren, seien Regelungen gefragt. Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen mit einer Kapazität von mehr als 51 Gigawatt sind nach Berechnungen der dena in den kommenden zehn Jahren davon betroffen. Das entspreche etwa einem Viertel der gesamten installierten Leistung, die die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm für das Jahr 2030 anstrebt. »Wir brauchen schnell eine Lösung«, sagt Andreas Kuhlmann. »Nur so kann die Erneuerbare-Energien-Branche den notwendigen Ausbau gewährleisten.«