Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten im sogenannten Trilogverfahren auf die Neugestaltung der Erneuerbaren-Richtlinie geeinigt hatten. Für Europa sind die Beschlüsse ein Durchbruch, wird sich mit ihnen doch das Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus bis 2030 nahezu verdoppeln: So soll der Anteil regenerativer Energien am EU-Gesamtenergieverbrauch von 20 Prozent in 2020 auf mindestens 42,5 Prozent in 2030 steigen; bisher waren 32,5 Prozent bis Ende des Jahrzehnts geplant. Hinzu kommen weitere 2,5 Prozent, die durch freiwillige Beiträge der Länder oder gesamteuropäische Maßnahmen erreicht werden sollen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Beschlüssen noch formell zustimmen.
»Erneuerbare Energien werden uns in die Lage versetzen, unsere langfristige Energiesouveränität zu sichern«, so Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie. »Mit dieser Einigung bieten wir Investoren Sicherheit und bekräftigen die Rolle der EU als weltweit führender Akteur beim Einsatz erneuerbarer Energien und als Vorreiter bei der Energiewende.«
Damit der Umstieg nicht nur im Stromsektor stattfindet, legt die EU auch für andere Bereiche verbindliche Ziele fest oder verschärft bereits bestehende. So sollen etwa in der Industrie 2030 schon 42 Prozent des verbrauchten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen, 2035 steigt dieses Ziel auf 60 Prozent. Der Verkehrssektor soll den Erneuerbaren-Anteil bis zum Ende des Jahrzehnts auf 29 Prozent steigern; das entspricht einer Reduktion der Treibhausgase um 14,5 Prozent. Auch für den Wärmebedarf von Gebäuden wird ein Richtwert eingeführt. Dieser ist jedoch zunächst noch nicht verbindlich.
Um das Tempo beim Ausbau von Wind und Solar entsprechend zu steigern, werden die Genehmigungsverfahren dauerhaft beschleunigt. Dazu werden Kernelemente der im vergangenen Jahr übergangsweise eingeführten EU-Notfallverordnung zum schnelleren Ausbau in die Erneuerbaren-Richtlinie integriert. So sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, Flächen mit geringen Umweltrisiken und hohem Potenzial für die Ökostromerzeugung zur beschleunigten Nutzung auszuweisen. Zeitaufwendige Prüfschritte beim Umwelt- und Artenschutz können in solchen Gebieten vereinfacht werden. Insbesondere für die Windkraft an Land sind das deutliche Verbesserungen: »Die Einführung von Beschleunigungsgebieten mit verkürzten Genehmigungsfristen von maximal zwölf Monaten werten wir sehr positiv«, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. »Sie hat das Potenzial, den Zubau bei der Windenergie endlich zu entfesseln.«
Auch Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, begrüßte die Einigung im Trilogverfahren: »In der EU verfügbare erneuerbare Energiequellen gehören zu den kostengünstigsten Energiequellen auf dem Markt. Das bedeutet, dass unsere Bürgerinnen und Bürger durch den Ausbau des Sektors für erneuerbare Energien von billigeren und saubereren Energiequellen profitieren werden.«